Für die Finanzierung heilpädagogischer Leistungen gelten in
Deutschland gesetzliche Grundlagen, welche unter
bestimmten Voraussetzungen bei den Landschaftsverbän-
den, den Sozialämtern oder den Jugendämtern beantragt
werden können.
Hierbei beraten wir Sie gerne.
Die Finanzierung ist einkommensunabhängig.
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann über die
Krankenkasse, die private Krankenversicherung oder die
Beihilfe abgerechnet werden.