Für die Finanzierung heilpädagogischer Leistungen gelten in Deutschland gesetzliche Grundlagen, welche unter bestimmten Voraussetzungen bei den Landschaftsverbän- den, den Sozialämtern oder den Jugendämtern beantragt werden können. Hierbei beraten wir Sie gerne. Die Finanzierung ist einkommensunabhängig. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann über die Krankenkasse, die private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden.
Tanja Otte & Team  Heilpädagogik / Frühförderung Therapie der Autismus-Spektrum-Störung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Verhaltenstherapie